Wie am vergangenen Freitag bekanntgegben, hat die US Zollbehörde definitiv entschieden für Reisende aus den sogenannten Visa Waiver Countries (dazu gehört auch die Schweiz) ab dem 8. September 2010 eine Einreisegebühr von US$ 10.– zu erheben. Dazu kommt eine Administrationsgebühr von US$ 4.–. Gesamthaft werden also pro ESTA Antrag US$ 14.– erhoben.
Mit den Gebühren, die im Rahmen des “Travel Promotion Acts” erhoben werden, soll der Tourismus in den Vereinigten Staaten besser beworben und gefördert werden. Die potentielle Kundschaft in aller Welt soll gleichzeitig intensiver über die geltenden Einreisebestimmungen und die Gründe dafür informiert werden. Gemäss US Travel Association sollen mit den verfügbaren Werbegeldern rund 1.6 Millionen zusätzlich Touristen angelockt und etwa 40’000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Ob diese Rechnung aufgeht, wird sich aber erst noch zeigen müssen. Werden doch diejenigen Reisenden, die sich für eine Reise in die USA entschieden haben, mit zusätzlichen Kosten bestraft.
Die Kosten vorerst noch vermeiden
Wer seine Reise schon gebucht hat oder bereits weiss, das eine Reise in die Staaten bevorsteht, soll die ESTA-Anmeldung unbedingt noch vor dem 8. September 2010 vornehmen. Da die Einreisegenehmigung für jeweils zwei Jahre erteilt wird, kann man hier noch von einem offenen Schlupfloch profitieren. Den TMCs und Reisebüros empfiehlt es sich natürlich, die Kunden rechtzeitig zu informieren und auf die Frist bis zum 8. September aufmerksam zu machen.
Beim Budget dran denken…
Für die Travel Manager in Firmen mit einem hohen Reiseaufkommen in die USA bedeutet die neue Gebühr wieder einen neuen zusätzlichen Budgetposten, der berücksichtigt und eingeplant werden muss.
Vielleicht sollten sich die betroffenen Länder überlegen, eine ähnliche Gebühr von US-Reisenden zu erheben und diese gleich den Reisenden in die Staaten wieder zukommen lassen. Das wäre dann der “European Travel Funds Transfer Act” oder so ähnlich. Aber vielleicht sollte man auch ganz einfach wieder von Reisen in die USA absehen, wenn sich diese vermeiden lassen. Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit dieser Gebühr gehen auch in den Staaten weit auseinander.
Adrian Matt für TravelBrain
In einem separaten Bulletin hat HRG Switzerland eben die Kundschaft via E-Mail auf die veränderte Situation hingewiesen. Und natürlich auch darauf hingewiesen, dass ESTA-Anträge für zukünftige Reisen möglichst noch vor dem 8. September gestellt werden sollen.